Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugtechnik Rohr, Stand Februar 2010
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Preise verstehen sich netto ab Lieferstelle. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Nebenkosten wie Verpackung und Transport werden dem Kunden, soweit nicht anders vereinbart, anteilig in Rechnung gestellt.
3. Lieferung
Aufträge werden unverzüglich ausgeführt, sofern keine gesonderte Vereinbarung zum Lieferzeitpunkt getroffen wurde. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Durch den Eintritt von höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, wie Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, auch die Zulieferanten betreffend verlängert sich die Lieferzeit in angemessenen Umfang. Sollten wir uns bei Eintritt solcher Hindernisse bereits im Lieferverzug befinden, sind diese nicht von uns zu vertreten. Bei Nichteinhaltung von bestätigten Lieferterminen, ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren Es können keine Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung von Lieferterminen und Nichterfüllung des Vertrages geltend gemacht werden, soweit wir dieses nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
Der Versand geht stets, auch bei frachtfreier Lieferung oder Nachtversand auf Gefahr des Empfängers über, sobald die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Mahngebühren. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum.
6. Gewährleistung
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt 24 Monate, für instandgesetzte Waren 12 Monate ab Ablieferung der Ware an Verbraucher. Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist für Neu- und instandgesetzte Waren 6 Monate. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch darauf, das defekte Teile kostenlos instand gesetzt oder ersetzt werden. Sofern sich der Mangel durch Nachbesserung nicht beheben lässt, hat der Käufer einen Anspruch auf Minderung oder Wandlung. Im Falle einer Wandlung steht dem Käufer daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Gewährleistung erfolgt nicht in Fällen natürlichen Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge von Bedienungs- oder Wartungsfehlern, übermäßiger Beanspruchung oder nicht fachmännischer Montage auftreten. Änderung und Reparaturen führen zu einem sofortigen Wegfall der Garantieansprüche. Gewährleistungsfälle sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Aggregate mit abgefrästen Ritzeln, blau angelaufenen Ankerwellen, festsitzenden Ankern, verbrannten Magnetschalterspulen, beschädigten Maschinenlagern sowie verölte Lichtmaschinen unterliegen nicht der Garantie.
7. Haftungsbeschränkung
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schadensersatz wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Duderstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.